Allgemeine Geschäftbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der AEY CleanLiving UG (haftungsbeschränkt), Aichau 5, 91555 Feuchtwangen

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Dienstleistungen zwischen der AEY CleanLiving UG (haftungsbeschränkt) – nachfolgend "AEY CleanLiving" – und ihren Kunden. Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch Unternehmern, soweit keine spezielleren Regelungen Anwendung finden.
1.2 Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, AEY CleanLiving hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsabschluss

2.1 Die Präsentation von Dienstleistungen durch AEY CleanLiving, etwa auf Websites, Broschüren oder Angeboten, stellt noch kein bindendes Vertragsangebot dar. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde einen Auftrag erteilt (z. B. durch Unterzeichnung eines Auftragsformulars oder Bestätigung per E-Mail) und AEY CleanLiving diesen Auftrag durch Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung der Leistung annimmt.
2.2 Der Kunde ist bei Angebotsanfragen verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zum Leistungsumfang und -ort zu machen. AEY CleanLiving kann vor Annahme des Auftrags eine Besichtigung des Einsatzortes durchführen, um den Leistungsumfang genau festzulegen. Individuelle Vereinbarungen über den konkreten Leistungsinhalt und Preis haben Vorrang vor diesen AGB und werden schriftlich festgehalten.
2.3 Sofern AEY CleanLiving zur Durchführung des Auftrags andere Unternehmen hinzuzieht (siehe Ziffer 3.3), bleibt AEY CleanLiving gleichwohl alleiniger Vertragspartner des Kunden. Durch die Mitwirkung von Partnerunternehmen kommt kein eigener Vertrag zwischen dem Kunden und dem Partnerunternehmen zustande.

3. Leistungsumfang und -durchführung

3.1 Von AEY CleanLiving angebotene Leistungen: AEY CleanLiving erbringt professionelle Dienstleistungen in den Bereichen GeruchsneutralisierungReinigung und Sanierung von Innenräumen sowie Entrümpelung und Haushaltsauflösung. Hierzu gehört insbesondere die Geruchsneutralisierung mittels Ozonbehandlung in Gebäuden und Fahrzeugen (zur Beseitigung von Gerüchen, Bakterien und Schimmelpilzsporen) sowie die besenreine Entrümpelung von Wohnungen, Häusern, Dachböden, Kellern oder anderen Objekten einschließlich fachgerechter Entsorgung des entfernten Materials. Etwaige weitere Leistungen werden im Einzelvertrag ausdrücklich vereinbart. AEY CleanLiving weist darauf hin, dass bei Ozonbehandlungen eine vollständige Geruchsbeseitigung in Einzelfällen nicht garantiert werden kann, da der Erfolg von Faktoren außerhalb des Einflussbereichs von AEY CleanLiving (z. B. Art und Intensität der Geruchsquelle, Materialbeschaffenheit der behandelten Oberflächen) abhängt. Die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen im Umgang mit Ozon werden strikt eingehalten; behandelte Räumlichkeiten dürfen vom Kunden erst nach ausdrücklicher Freigabe (insbesondere ausreichender Lüftung) wieder betreten werden.
3.2 Entrümpelung und Entsorgung: Im Rahmen von Entrümpelungsdienstleistungen entfernt AEY CleanLiving vom Kunden bestimmte zur Entsorgung freigegebene Gegenstände und Abfälle aus den angegebenen Räumlichkeiten und führt diese einer fach- und umweltgerechten Entsorgung zu. Der Kunde versichert, dass er zur Verfügung über die Räumlichkeiten und Gegenstände berechtigt ist. Wertgegenstände oder persönliche Dokumente hat der Kunde vor Beginn der Entrümpelung selbst sicherzustellen; AEY CleanLiving übernimmt keine Haftung für in zu entsorgenden Gegenständen enthaltene Wertgegenstände, die für AEY CleanLiving bei zumutbarer Prüfung nicht als solche erkennbar waren. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, schuldet AEY CleanLiving bei Entrümpelungen eine besenreine Übergabe der geräumten Fläche, jedoch ohne weitergehende Schönheitsreparaturen oder handwerkliche Renovierungsarbeiten.
3.3 Einsatz von Partnerunternehmen (Subunternehmern): AEY CleanLiving führt keine handwerklichen oder sonstigen ergänzenden Arbeiten aus anderen Gewerken in Eigenleistung aus, die nicht vom eigenen Leistungsspektrum abgedeckt sind. Sollten zur ordnungsgemäßen Ausführung des Kundenauftrags zusätzliche Leistungen aus anderen Gewerken erforderlich sein (etwa Leistungen, die nicht zu den Kernleistungen von AEY CleanLiving gehören), so wird AEY CleanLiving diese Leistungen nicht selbst erbringen, sondern durch sorgfältig ausgewählte Partnerunternehmen (Subunternehmer) ausführen lassen. Die Beauftragung solcher Partnerunternehmen erfolgt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durch AEY CleanLiving. AEY CleanLiving wird den Kunden vorab offenlegen, wenn und welche Leistungsanteile durch Partnerunternehmen ausgeführt werden, sodass für den Kunden transparent ist, dass zwar ein Partnerunternehmen bestimmte Arbeiten ausführt, AEY CleanLiving jedoch weiterhin sein Vertragspartner bleibt. AEY CleanLiving koordiniert alle durch Partnerunternehmen erbrachten Leistungen im Rahmen des Gesamtvertrags und trägt die Verantwortung für deren ordnungsgemäße Erbringung gegenüber dem Kunden. Insbesondere wird durch die Einschaltung eines Partnerunternehmens kein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Partnerunternehmen begründet – sämtliche Leistungen erfolgen im Rahmen des mit AEY CleanLiving geschlossenen Vertrags, und AEY CleanLiving steht dem Kunden für die Vertragserfüllung ein.

4. Preise, Zahlungsbedingungen

4.1 Preise: Die vom Kunden für die Dienstleistungen von AEY CleanLiving zu zahlenden Preise ergeben sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Alle Preisangaben verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, in Euro und inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (bei Verbrauchern) bzw. zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (bei Unternehmern). Zusätzliche, vom Kunden nach Vertragsabschluss beauftragte Leistungen oder Mehraufwand, der bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war, werden – soweit zumutbar und vorher mit dem Kunden abgestimmt – gesondert in Rechnung gestellt.
4.2 Zahlungsfälligkeit: Rechnungen sind, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn AEY CleanLiving über den Betrag verfügen kann. Im Verzugsfall ist AEY CleanLiving berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen (§ 288 BGB) und weitere gesetzliche Verzugsansprüche geltend zu machen.
4.3 Vorkasse und Abschlagszahlungen: AEY CleanLiving ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung oder bei umfangreicheren Projekten Abschlagszahlungen entsprechend dem Fortschritt der Leistungserbringung zu verlangen. Die genaue Höhe und Fälligkeit solcher Zahlungen werden im Vertrag oder der Auftragsbestätigung festgelegt.
4.4 Aufrechnungsverbot: Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Forderungen von AEY CleanLiving aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Bei Mängeln der Leistung bleiben die gegenteiligen Rechte des Kunden allerdings unberührt (insbesondere das Recht, Zahlungen in einem für die Mangelbeseitigung angemessenen Umfang zurückzuhalten).

5. Widerrufsrecht für Verbraucher

5.1 Widerrufsbelehrung: Ist der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB und wird der Vertrag mit AEY CleanLiving außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz (z. B. telefonisch, per E-Mail oder über die Website) geschlossen, steht dem Kunden das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Der Kunde kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen seine Vertragserklärung widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
5.2 Ausübung des Widerrufs: Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde AEY CleanLiving mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kunde kann hierfür das gesetzliche Muster-Widerrufsformular verwenden, was jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Frist genügt es, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der 14-Tage-Frist absendet.
5.3 Folgen des Widerrufs: Wenn der Kunde den Vertrag wirksam widerruft, hat AEY CleanLiving alle Zahlungen, die sie vom Kunden erhalten hat, einschließlich etwaiger Lieferkosten (mit Ausnahme zusätzlicher Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von AEY CleanLiving angebotene günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab Eingang der Widerrufserklärung zurückzuzahlen. Für diese Rückzahlung verwendet AEY CleanLiving dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Wurde vom Kunden verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat der Kunde AEY CleanLiving einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde AEY CleanLiving von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichtet hat, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
5.4 Ausschluss des Widerrufs: Das Widerrufsrecht besteht nicht, sofern gesetzlich eine Ausnahme greift. Dies ist insbesondere der Fall, wenn AEY CleanLiving die Dienstleistung vollständig erbracht hat, bevor der Kunde sein Widerrufsrecht ausgeübt hat, und AEY CleanLiving mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Kunde dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch AEY CleanLiving verliert.

6. Haftung

6.1 Gesetzliche Haftung: AEY CleanLiving haftet für Schäden des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei einfacher (leichter) Fahrlässigkeit haftet AEY CleanLiving – außer im Fall der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig ist und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen (Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch leichte Fahrlässigkeit) ist die Haftung von AEY CleanLiving der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Soweit vorstehend nicht etwas Abweichendes geregelt ist, ist eine weitergehende Haftung von AEY CleanLiving bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
6.2 Haftung für Erfüllungsgehilfen/Partnerunternehmen: Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten von gesetzlichen Vertretern, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von AEY CleanLiving. Partnerunternehmen, die im Auftrag von AEY CleanLiving Leistungen erbringen, gelten als Erfüllungsgehilfen von AEY CleanLiving. AEY CleanLiving haftet dem Kunden für das Verschulden solcher Partnerunternehmen wie für eigenes Verschulden. Insbesondere stellt die Beauftragung eines Partnerunternehmens den Kunden so, als hätte AEY CleanLiving die betreffende Leistung selbst erbracht.
6.3 Keine Haftung für vom Kunden zu vertretende Umstände: AEY CleanLiving haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Mitwirkung des Kunden oder durch vom Kunden bereitgestellte fehlerhafte Informationen oder Materialien entstehen. Ebenso ist eine Haftung ausgeschlossen für Schäden, die durch die Nichteinhaltung von Hinweisen oder Anweisungen von AEY CleanLiving seitens des Kunden verursacht wurden.
6.4 Haftungsausschlüsse besonderer Art: Sofern AEY CleanLiving dem Kunden bestimmte Hinweise im Zusammenhang mit den Leistungen gibt (etwa Sicherheitsmaßnahmen bei Ozonbehandlung, siehe Ziffer 3.1), haftet AEY CleanLiving nicht für Schäden, die daraus resultieren, dass der Kunde diese Hinweise missachtet. Zudem kann AEY CleanLiving nicht für Schäden an Einrichtungsgegenständen oder Baumaterialien haftbar gemacht werden, die infolge notwendiger und üblicher Auswirkungen der vereinbarten Dienstleistung entstehen (z. B. geringe Verfärbungen oder Materialveränderungen durch Ozon, sofern AEY CleanLiving alle Sicherheits- und Anwendungsvorschriften eingehalten hat). Dieser Haftungsausschluss greift nicht, wenn solche Schäden auf ein schuldhaftes Fehlverhalten von AEY CleanLiving oder deren Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind.
6.5 Zwingende Haftung: Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. Eine Haftungsbegrenzung findet ferner nicht statt in Fällen ausdrücklich übernommener Garantien durch AEY CleanLiving oder bei Arglist.

7. Gewährleistung und Mängelansprüche

7.1 Mängelanzeige und Nacherfüllung: Weist die Leistung von AEY CleanLiving einen Mangel auf, muss der Kunde diesen Mangel unverzüglich anzeigen. Bei berechtigten Mängelrügen steht dem Kunden zunächst das Recht auf Nacherfüllung zu. AEY CleanLiving hat das Wahlrecht, den Mangel durch Nachbesserung zu beseitigen oder die betreffende Leistung erneut mangelfrei zu erbringen. Dem Kunden zumutbare Mitwirkungshandlungen, wie z. B. Zutritt zur Örtlichkeit zu gewähren, sind Voraussetzung für die Nacherfüllung.
7.2 Fehlschlagen der Nacherfüllung: Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie für den Kunden unzumutbar oder wird sie von AEY CleanLiving verweigert, kann der Kunde – unbeschadet eventueller Schadensersatzansprüche – nach seiner Wahl eine Minderung der Vergütung verlangen oder bei erheblichen Mängeln vom Vertrag zurücktreten. Bei Werkleistungen (Dienstleistungen mit herbeizuführendem Erfolg, z. B. eine vereinbarte Geruchsbeseitigung oder eine vollständige Entrümpelung) gelten die gesetzlichen Vorschriften der §§ 634 ff. BGB.
7.3 Gewährleistung bei Partnerleistungen: Die Gewährleistungsansprüche des Kunden werden durch den Einsatz von Partnerunternehmen nicht berührt. AEY CleanLiving übernimmt die volle Gewährleistung dafür, dass die vertraglich geschuldeten Leistungen fachgerecht und mangelfrei erbracht werden – unabhängig davon, ob einzelne Leistungsteile von Partnerunternehmen ausgeführt wurden. Etwaige Gewährleistungsrechte macht der Kunde stets gegenüber AEY CleanLiving geltend; eine direkte Inanspruchnahme eines Partnerunternehmens im Wege der Gewährleistung ist ausgeschlossen, da kein Vertragsverhältnis zwischen diesem und dem Kunden besteht (siehe Ziffer 3.3). AEY CleanLiving wird berechtigte Mängelanzeigen, die Leistungen eines Partnerunternehmens betreffen, in eigener Verantwortung bearbeiten und gegenüber dem Partnerunternehmen durchsetzen, ohne dass dem Kunden hierdurch Nachteile entstehen.
7.4 Verjährung von Mängelansprüchen: Für Verbraucher verjähren Ansprüche wegen Mängeln an Werkleistungen nach den gesetzlichen Vorschriften in 2 Jahren ab Abnahme der Leistung (bzw. Fertigstellung), sofern nicht gesetzlich längere Fristen gelten. Für Unternehmer kann die Gewährleistungsfrist auf 1 Jahr ab Abnahme verkürzt werden, außer in Fällen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels – in diesen Fällen gelten die gesetzlichen Fristen.
7.5 Garantien: AEY CleanLiving gewährt grundsätzlich keine von den gesetzlichen Gewährleistungsrechten unabhängigen Garantien, es sei denn, dies ist im Einzelfall in Textform ausdrücklich vereinbart. Gesetzliche Gewährleistungsrechte des Kunden werden durch eine etwaige Garantiezusage nicht eingeschränkt.

8. Datenschutz

8.1 Verarbeitung personenbezogener Daten: AEY CleanLiving erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden (z. B. Kontakt-, Vertrags- und Zahlungsdaten) zur Erfüllung und Abwicklung des Vertrages sowie – soweit gesetzlich erlaubt oder vom Kunden ausdrücklich erlaubt – zu eigenen Marketingzwecken. Dabei werden alle einschlägigen Datenschutzgesetze, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), eingehalten.
8.2 Weitergabe an Dritte: Personenbezogene Daten werden ohne Einwilligung des Kunden nicht an unbeteiligte Dritte weitergegeben. Ausgenommen hiervon sind Partnerunternehmen, die im Auftrag von AEY CleanLiving Leistungen für den Kunden erbringen (siehe Ziffer 3.3), soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Diese Partnerunternehmen erhalten nur die unbedingt notwendigen Daten und sind ihrerseits vertraglich zur Einhaltung der Datenschutzvorschriften verpflichtet.
8.3 Ausführliche Informationen: Weitere Informationen zum Datenschutz, insbesondere zu den Rechten des Kunden (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch usw.) sowie zur Dauer der Datenspeicherung, entnimmt der Kunde der Datenschutzerklärung von AEY CleanLiving. Die Datenschutzerklärung wird dem Kunden bei Vertragsschluss ausgehändigt bzw. ist auf der Website von AEY CleanLiving abrufbar. Bei Fragen zum Datenschutz kann sich der Kunde jederzeit an AEY CleanLiving wenden.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
9.2 Gerichtsstand: Wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz von AEY CleanLiving vereinbart. Gesetzliche Regelungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
9.3 Textform und Vertragsänderungen: Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber AEY CleanLiving oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Textform (z. B. E-Mail), soweit in diesen AGB nichts Abweichendes bestimmt ist. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages (einschließlich dieser AGB) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für eine Änderung des Textformerfordernisses selbst.
9.4 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages bzw. dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der wegfallenden Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.

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